ZTP - Termine und Hinweise
| Datum | Ort der ZTP |
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Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass nur Anmeldungen zur ZTP mit den Formular »Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung« angenommen werden. Das Formular finden Sie direkt hier oben, unter den Terminen oder im Downloadbereich Ab sofort wird das Röntgenformular erst versendet, wenn die Gebühr von 35,00 Euro auf dem Konto des Vereins eingegangen ist. Bankverbindung IKFB e.V. Berliner Sparkasse IBAN: DE94 1005 0000 0190 6759 18 BIC: BELADEBEXXX Eine feste Reservierung für einen ZTP-Platz erfolgt erst nach Zahlung der ZTP-Gebühr von 75,00 Euro und dem Einreichen aller Erforderlichen Unterlagen (Herz, D-Lokus, DNA aus einer EDTA-Blutprobe, Röntgenuntersuchung) und Ausstellungsnachweisen (aus Jugend-, Zwischen- oder Offene Klasse) Anmeldeschluss 4 Wochen vor der ZTP oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. |
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12.09.2026![]() |
ZTP der LG Nord Ort: Hotel »Weissenburg« Gantweg 18 • 48727 Billerbeck Beginn: folgt ZTP-Komitee: … - Spezialzuchtrichter • … - Zuchtleitung • … - Züchter Änderungen vorbehalten *Anmeldeschluss 4 Wochen vor der ZTP oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. |
| Die Ergebnisse der vergangenen ZTPs finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich. | |
Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung
- »Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung«
(PDF zum Download - Stand: Nov. 2021)
Sarah Wolf
Postfach 1612
26151 Bad Zwischenahn
Mobil: +49
(0) 151 - 26 35 97 67
E-Mail: →
ztp-anmeldung@ikfb.de
Seit dem 16.09.2017 sind die Röntgenauswertungsbögen
über ZTP-Meldestelle zu beziehen.
Gerne sendet Frau Wolf ihnen alle
für die ZTP erforderlichen Formulare individualisiert mit den Angaben
ihres Hundes zu.
Bitte teilen Sie Ihr hierfür den vollständigen Namen
und die ZFB Nr. des Hundes mit.
Die Zuchttauglichkeitsprüfung
Der IKFB und seine zertifizierten Züchterinnen und Züchter haben sich
verpflichtet, kontrolliert nach internationalen Regeln und Standards
(FCI) zu züchten. Dazu gehören klare Regelungen und Voraussetzungen für
Zuchttiere und die Verpaarungen hinsichtlich Aussehen und Erbanlagen mit
dem Ziel, die Gesundheit der Rasse und die Lebensqualität und
Lebenserwartung des einzelnen Tieres zu erhalten und zu verbessern.
Um sicherzustellen, dass nur gesunde und erbgesunde Bullys in der
Zucht eingesetzt werden, ist es für alle Elterntiere zwingend
vorgeschrieben, eine strenge Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) zu
bestehen.
Download aller wichtigen Unterlagen → Merkblätter und Formulare zur Zuchttauglichkeitsprüfung
Für die Teilnahme an der ZTP sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: (Stand: Auflagen zur ZTP, Januar 2026)
Patella
Hunde bei denen ein Patella Grad 0/1,
1/0 oder 1/1 festgestellt wird, kann nur mit einem Hund verpaart werden,
der keinen Patella Befund hat.
D-Locus
Seit dem 01.01.2018 muss
jeder im IKFB zur Zucht eingesetzte Hund einen D-Lokus Test vorlegen.
Eine Verpaarung von Trägern des Verdünnungsallels (d/D) ist nur noch mit
homozygot reinerbigen Hunden (D/D) zulässig.
Rute
Hunde mit eingebetteter Rute und rutenlose
Hunde erhalten keine Zuchtzulassung mehr.
Hunde mit zu kurzer Rute
fast Anus bedeckend erhalten die Auflage, dürfen nur mit einem Hund mit
„den Anus verdeckender Rute“, verpaart werden (nur nach Absprache mit
der Zuchtleitung)
Kiefer
Hunde mit Kieferfehlstellungen, die nicht
zum Zuchtausschluss führen, dürfen nur mit Hunden mit korrekter
Kieferstellung verpaart werden.
Herz
Seit dem 01.01.2026 werden kardiologische
Untersuchungen durch Tierärzte, die dem Collegium Cardiologicum
angehören und weitere Kardiologen, anerkannt. Ein Hund ist als
zuchtuntauglich anzusehen, wenn im Auswertungsbogen unter: Aortenstenose
und/oder Pulmonalstenose ein anderer Befund als »frei« angegeben wurde.
Sobald in der Gesamtbeurteilung ein anderer Befund als 0 angegeben wird,
ist der Hund ebenso zuchtuntauglich.
Dynamische Herz-Kreislauf-Untersuchung
Alle
Rüden, die ab dem 01.01.2022 die Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen,
müssen mit Vollendung des 3. Lebensjahres zu einer dynamischen
Herz-Kreislauf-Untersuchung beim IKFB vorgestellt werden und diese
erfolgreich absolviert haben. (Siehe Durchführungsbestimmungen!)
Rücken
Erhält ein Hund den Grad 4, darf er nur
mit einem Zuchtpartner mit Grad 1,2 oder 3 verpaart werden.
Erhält
ein Hund Grad 5, ist dies Zuchtausschließend!
Taubheit
Hündinnen, in deren Wurf taube Welpen
gefallen sind, oder Rüden, die taube Nachkommen gebracht haben, dürfen
im nächsten Wurf nur mit Partnern verpaart werden, die dunkelgestromt
und keine Scheckenträger sind und noch nie taube Nachkommen gebracht
haben. Wurfgeschwister von tauben Welpen dürfen ebenfalls nur mit
Partnern verpaart werden, die dunkelgestromt und keine Scheckenträger
sind und noch nie taube Nachkommen gebracht haben.
Gewicht
Rüde: 9 bis 14 kg, Hündin: 8 bis 13 kg.
Eine Toleranzabweichung von 500 g über dem Standard Gewicht ist
akzeptabel, wenn das Tier ein typischer Vertreter seiner Rasse ist.
Zuchtausschließende Fehler
• Alle Fehler, die
gemäß Standard zur »Disqualifikation« führen
• Wesensmängel (zu
scheu, zu aggressiv)
• Rutenlosigkeit
• Rücken Grad 5
•
Sichtbare Zunge bei geschlossenem Fang
• Sichtbare Zähne bei
geschlossenem Fang
• Stark verkanteter Kiefer (Unter- oder
Oberkiefer)
• Typverlust (aufgrund der Formwertnote nicht bestanden)
• über der Rückenlinie getragene Rute
• Patella Grad 2 oder größer
• Chronische Schnarcher mit starken Luftproblemen, eingekniffenen
Nasenlöchern
• Fawnfarbene Hunde mit braunem Nasenpigment
•
komplett schwarze Hunde ohne Strom
• komplett weiße Hunde
• Hunde,
die das im Standard angegebene Gewicht unter- oder überschreiten
•
Hunde die im Standard angegebene Größe unter- oder überschreiten
Widerristhöhe:
Rüde: 27 cm bis 35 cm, Hündin: 24 cm bis 32 cm. Eine
Abweichung von mehr oder weniger 1 cm über oder unter der im Standard
angegebenen Größe ist tolerierbar.
Stand: Januar 2026
Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung
Sarah Wolf
Postfach 1612
26151 Bad Zwischenahn
Mobil: +49
(0)151 - 54 87 42 26
E-Mail: →
ztp-anmeldung@ikfb.de







